Geförderte Familienmediation

Das Bundeskanzleramt, Sektion für Familie und Jugend, fördert Familienmediationen, die bei besonders in diesem Bereich qualifizierten MediatorInnenteams (sogenannten Co-Mediatoren) durchgeführt werden. Gefördert wird jedoch nur Familienmediation, also Mediation in Angelegenheiten, bei denen es um Trennung oder Scheidung eines Ehepaares oder von Lebensgefährten oder um Obsorge, Unterhalt oder Besuchskontakte von Kindern geht.

 

 

 

 

 

Aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) können die Kosten der Familienmediation sogar zur Gänze vom Bund übernommen werden. Die Höhe der konkreten Förderung hängt von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem gemeinsamen Familieneinkommen ab. Grundsätzlich betragen die Kosten für Familienmediation EUR 220,00 pro Stunde pro MediatorInnenteam. 


Informationsblatt für geförderte Co-Mediation